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Startseite » AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Begriffsbestimmungen

Mein Motorsägenkurs: Mein Motorsägenkurs GmbH & Co. KG, Gruorner Weg 3, 72525 Münsingen

AGB: Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mein Motorsägenkurs.

Kursanbieter: Ein Unternehmen, das mein-motorsaegenkurs.de zum Abschluss von Kursverträgen über Kursangebote nutzt.

Kursteilnehmer: Eine natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, die über mein-motorsaegenkurs.de eine Kursbestellung beim Kursanbieter abgibt.

Kurs: Der Motorsägenkurs eines Kursanbieters, bestehend aus einem Theorie- und Praxisteil.

Kursangebot: Der von einem Kursanbieter über mein-motorsaegenkurs.de angebotene Kurs, der von einem Kursteilnehmer bestellt werden kann.

Kursbestellung: Die Bestellung eines Kursangebots durch einen Kursteilnehmer bei einem Kursanbieter über mein-motorsaegenkurs.de.

Kursvertrag: Der Vertrag zwischen dem Kursteilnehmer und dem Kursanbieter auf Grund einer Kursbestellung. Parteien des Kursvertrags sind ausschließlich der Kursteilnehmer und der Kursanbieter, nicht jedoch Mein Motorsägenkurs.

mein-motorsaegenkurs.de: Die Plattform, über die Kurse diverser Kursanbieter von Kursteilnehmern gebucht werden können sowie alle damit zusammenhängenden Services.

Services: Sämtliche Dienstleistungen, die von Mein Motorsägenkurs im Zusammenhang mit mein-motorsaegenkurs.de gegenüber den Kursteilnehmern und -anbietern zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der Übermittlung von Kursbestellungen an den jeweiligen Kursanbieter sowie die Bereitstellung der E-Learning-Funktionalitäten gegenüber dem jeweiligen Kursteilnehmer, gleich über welches Endgerät (Desktop PC, Tablet, Smartphone etc.) und in welchem technischen Rahmen (Browser, Mobile App etc.). Die unter dem Kursvertrag vom Kursanbieter zu erbringenden Leistungen sind hingegen nicht Teil der Services von Mein Motorsägenkurs.

E-Learning: Der Service innerhalb des Kursteilnehmer-Kontos, über den Kursteilnehmer digital auf die Inhalte des Theorieteils des Kurses zugreifen können. Die Inhalte des Theorieteils werden von Mein Motorsägenkurs im Auftrag der Kursanbieter über das E-Learning bereitgestellt. Die technische Bereitstellung des Zugangs zum E-Learning gegenüber den Kursteilnehmern erfolgt in eigener Verantwortung von Mein Motorsägenkurs.

E-Learning Zugangsdauer: Der Zeitraum des Zugangs des Kursteilnehmers auf das E-Learning, welcher unmittelbar nach Abschluss des Kursvertrages beginnt und am Tag des Praxisteils des Kurses, spätestens jedoch 14 Tage nach Kursbestellung endet.

Kursteilnehmer-Konto: Der auf mein-motorsaegenkurs.de passwortgeschützte Bereich des Kursteilnehmers, über welchen er insbesondere Zugriff auf das E-Learning erhält.

Nutzungsvereinbarung: Der Vertrag zwischen Kursteilnehmer und Mein Motorsägenkurs auf Grund der Registrierung des Kursteilnehmers bei mein-motorsaegenkurs.de unter Zustimmung zu diesen AGB.

Störung: Der Verstoß eines Kursteilnehmers oder eines Kursanbieters gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diesen Vertrag oder berechtigte Interessen von Mein Motorsägenkurs.

Störer: Der Kursteilnehmer oder der Kursanbieter, auf welchen die Störung zurückzuführen ist.

Störungsverdacht: Der Verdacht für das Vorliegen einer Störung auf Grund von konkreten Anhaltspunkten.

Verdächtigter Störer: Der anhand von konkreten Anhaltspunkten als Störer verdächtigte Kursteilnehmer oder Kursanbieter.

Vertragspartner: Der Kursteilnehmer oder Kursanbieter, der Vertragspartner dieses Vertrages mit Mein Motorsägenkurs wird.

§ 2 Anwendbarkeit und Allgemeines

  • Diese AGB regeln die Beziehung zwischen Mein Motorsägenkurs und den Kursteilnehmern als auch zwischen Mein Motorsägenkurs und den Kursanbietern in Bezug auf mein-motorsaegenkurs.de, den Services und den damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten der Vertragspartner. Für Kursanbieter gelten zusätzlich die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kursanbieter (AGB-K)”, welche gegenüber diesen AGB vorrangig sind.
  • Kursangebote werden von den Kursanbietern in eigener Verantwortung auf mein-motorsaegenkurs.de eingestellt. Mein Motorsägenkurs ist nicht für das Kursangebot, den Kursvertrag und/oder die Kursdurchführung zwischen dem Kursteilnehmer und dem Kursanbieter verantwortlich. Insbesondere übernimmt Mein Motorsägenkurs keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von den Kursanbietern angebotenen Kurse. Auch gibt Mein Motorsägenkurs keine Zusagen oder Garantien in Bezug auf die Beschaffenheit der angebotenen Kurse ab. Gegebenenfalls gelten für den Kursvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kursanbieters, sofern von diesem im Kursangebot eingestellt.
  • Jeder Kurs besteht aus einem Theorie- und Praxisteil. Die Inhalte des Theorieteils werden über das E-Learning digital für die Kursteilnehmer zur Verfügung gestellt. Zum erfolgreichen Abschluss des Theorieteils absolvieren die Kursteilnehmer im E-Learning eine Abschlussprüfung. Bei Nichtbestehen kann die Abschlussprüfung wiederholt werden. Der Praxisteil des Kurses findet an einem von den Kursanbietern im jeweiligen Kursangebot ausgeschriebenen Ort zu den dort ebenfalls ausgeschriebenen Zeiten statt. Nach erfolgreicher Teilnahme wird den Kursteilnehmern von den Kursanbietern ein Zertifikat entsprechend der DGUV Information 214-059 (“Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten”) ausgestellt und digital bereitgestellt (z.B. per E-Mail als PDF-Dokument). Weitere Informationen, insbesondere zum Inhalt, Ablauf sowie zu den Konditionen der Kurse, können dem jeweiligen Kursangebot auf mein-motorsaegenkurs.de entnommen werden.
  • Mein Motorsägenkurs bietet selbst keine Kurse an und wird nicht Vertragspartei der ausschließlich zwischen den Kursteilnehmern und Kursanbietern geschlossenen Kursverträge. Kursteilnehmern und Kursanbietern stehen somit aus den Kursverträgen keine Ansprüche gegenüber Mein Motorsägenkurs zu.
  • Mein Motorsägenkurs kann nicht ausschließen, dass die ihr gegenüber angegebenen Kontaktdaten der Kursteilnehmer und -anbieter falsch sind bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben.
  • Die auf mein-motorsaegenkurs.de von den Kursanbietern eingestellten Kursangebote und sonstigen Inhalte stellen nicht die Meinung von Mein Motorsägenkurs dar und werden grundsätzlich nicht von Mein Motorsägenkurs auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft.
  • Mein Motorsägenkurs kann mein-motorsaegenkurs.de jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Mein Motorsägenkurs wird dabei die berechtigten Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigen und den Vertragspartner rechtzeitig über notwendige und für Ihn relevante Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Vertragspartners, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
  • Leistungen, die über die Bereitstellung der Services hinausgehen und nicht ausdrücklich Teil dieses Vertrages sind, werden von Mein Motorsägenkurs nicht geschuldet. Hierunter fallen insbesondere Customizing Leistungen (z.B. Anpassungen von mein-motorsaegenkurs.de an die individuellen Bedürfnisse des Vertragspartners) sowie Einweisungsleistungen (z.B. initiale Workshops oder die Unterstützung bei Bedienungsschwierigkeiten).

§ 3 Kursteilnehmer-Konto, Registrierung des Kursteilnehmers

  • Für den Abschluss eines Kursvertrages und die Bereitstellung des Zugangs zum E-Learning ist die kostenlose Registrierung des Kursteilnehmers bei mein-motorsaegenkurs.de unter Zustimmung zu diesen AGB erforderlich. Die Registrierung erfolgt im Rahmen des Bestellvorgangs eines Kurses, sofern der Kursteilnehmer nicht bereits bei mein-motorsaegenkurs.de registriert und angemeldet ist. Die für die Registrierung notwendigen Angaben ergeben sich aus dem Formular und sind vollständig und wahrheitsgemäß vorzunehmen.
  • Nach Absenden der Registrierungsdaten versendet mein-motorsaegenkurs.de eine E-Mail an die in den Registrierungsdaten enthaltene E-Mail-Adresse mit einem Link zum Abschluss des Registrierungsprozesses. Mit Aufruf dieses Links kommt die Nutzungsvereinbarung zwischen Kursteilnehmer und Mein Motorsägenkurs zustande, der Kursteilnehmer erhält Zugriff auf sein Kursteilnehmer-Konto und die gleichzeitig getätigte Kursbestellung des Kursteilnehmers wird an den jeweiligen Kursanbieter weitergeleitet.
  • mein-motorsaegenkurs.de speichert bei sich die Vertragsbedingungen und sendet diese dem Kursteilnehmer im PDF-Format per E-Mail zu.
  • Die Registrierung ist nur volljährigen (18 Jahre oder älter) und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie Personengesellschaften und juristischen Personen mit Sitz in Deutschland erlaubt. Die Registrierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, deren vollständiger Name im Registrierungsprozess angegeben werden muss. Die Registrierung darf nur für einzelne Personen vorgenommen werden (z.B. nicht für Ehepaare).
  • Kursteilnehmer sind verpflichtet, ihre Registrierungsdaten (insbesondere die Anschrift) stets vollständig und korrekt zu halten und Änderungen gegenüber Mein Motorsägenkurs anzuzeigen (siehe Kontaktdaten im Impressum unter https://mein-motorsaegenkurs.de/impressum).
  • Mein Motorsägenkurs behält sich das Recht vor, nicht vollständig durchgeführte Registrierungsvorgänge nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für inaktive Kursteilnehmer-Konten, d.h. solche Kursteilnehmer-Konten, die über einen längeren Zeitraum (mindestens 1 Jahr) nach Ablauf der E-Learning Zugangsdauer nicht genutzt wurden. Vor der Löschung eines inaktiven Kursteilnehmer-Kontos wird der betroffene Kursteilnehmer rechtzeitig per E-Mail informiert. Wird der Kursteilnehmer daraufhin wieder aktiv, erfolgt keine Löschung.

§ 4 Kursvertrag zwischen Kursteilnehmer und Kursanbieter, Zugang zum E-Learning, Abschlusszertifikat

  • Stellt ein Kursanbieter über mein-motorsaegenkurs.de ein Kursangebot ein, so gibt er ein Angebot zum Abschluss eines Kursvertrags gegenüber potenziellen Kursteilnehmern ab. Mit der Weiterleitung der vollständigen und korrekten Kursbestellung an den Kursanbieter kommt der Kursvertrag zwischen dem Kursteilnehmer und -anbieter zustande. Mein Motorsägenkurs wird nicht Vertragspartei des Kursvertrags.
  • Der Kursteilnehmer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Kursteilnehmer und Kursanbieter nichts Abweichendes vereinbaren, ist die Zahlung des Kurspreises sofort fällig und vom Kursteilnehmer über die von ihm ausgewählte Zahlungsmethode zu begleichen. Sofern die Bezahlung mittels eines externen Zahlungsdienstleisters wie z.B. PayPal ausgewählt wurde, gelten dessen gesonderte Nutzungsbedingungen.
  • Unmittelbar nach Abschluss des Kursvertrages wird der Zugang zum E-Learning von Mein Motorsägenkurs für den Kursteilnehmer freigeschaltet. Hierüber wird der Kursteilnehmer per E-Mail benachrichtigt.
  • Für die Inhalt des Theorieteils im E-Learning ist allein der Kursanbieter gegenüber dem Kursteilnehmer verantwortlich.
  • Der Zugang des Kursteilnehmers zum E-Learning endet mit Ablauf der E-Learning Zugangsdauer.
  • Das E-Learning darf nur durch den Kursteilnehmer persönlich genutzt werden. Ist der Kursteilnehmer eine juristische Person oder Personengesellschaft, darf nur die in den Registrierungsdaten namentlich genannte vertretungsberechtigte natürliche Person das E-Learning nutzen (personengebundenes Unternehmenskonto). Die Übertragung der Berechtigung zur Nutzung des E-Learning auf eine andere Person ist nicht möglich.
  • Das systematische automatisierte Abrufen von Inhalten des E-Learning, das Erstellen von systematischen Sammlungen aus den Inhalten des E-Learning sowie die Weitergabe von Vervielfältigungen der Inhalte des E-Learning oder deren Zugänglichmachung an Dritte sind unzulässig.
  • Für die Zulassung des Kursteilnehmers zum Praxisteil ist der vorherige erfolgreiche Abschluss des Theorieteils erforderlich. Dies erfolgt über eine Abschlussprüfung, die den Kursteilnehmern im E-Learning zur Verfügung gestellt wird. Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn der Kursteilnehmer mehr als 60% der Fragen richtig beantwortet. Sollte ein Kursteilnehmer die Abschlussprüfung nicht bestehen, kann er diese wiederholen. Mein Motorsägenkurs informiert die Kursanbieter, sobald ein Kursteilnehmer die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat.
  • Nach erfolgreichem Abschluss des Theorie- und Praxisteils stellt der Kursanbieter dem jeweiligen Kursteilnehmer über mein-motorsaegenkurs.de ein Zertifikat entsprechend der DGUV Information 214-059 (“Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten”) aus. Dieses wird dem Kursteilnehmer digital und in ausdruckbarer Form bereitgestellt (z.B. per E-Mail als PDF-Dokument). Wird das Zertifikat über einen abrufbaren Link bereitgestellt, ist dieses ab dem Ausstellungstag für mindestens 14 Tage unter diesem Link abrufbar. Sollte der Kursteilnehmer eine (frühere) Löschung des Zertifikats wünschen, kann er sich hierfür an Mein Motorsägenkurs (siehe Kontaktdaten im Impressum unter https://mein-motorsaegenkurs.de/impressum) wenden.
  • Nach Ablauf der E-Learning Zugangsdauer wird Mein Motorsägenkurs den Zugang des Kursteilnehmers zum E-Learning und den damit verbundenen Informationen (z.B. Leistungsfortschritte) unwiederbringlich löschen. Möchte der Kursteilnehmer erneut Zugang zum E-Learning erhalten, muss er eine neue Kursbestellung vornehmen.

§ 5 Pflichten des Vertragspartners

  • Der Vertragspartner ist an geltendes Recht und behördliche Anordnungen gebunden und hat die Rechte Dritter, Vereinbarungen mit Dritten sowie die guten Sitten einzuhalten.
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und überdies Mein Motorsägenkurs umgehend davon in Kenntnis zu setzen, sobald der Verdacht der unrechtmäßigen Nutzung durch einen Dritten besteht.
  • Dem Vertragspartner ist eine Nutzung von mein-motorsaegenkurs.de untersagt (z.B. mittels Schadsoftware oder anderen Technologien), die Mein Motorsägenkurs, andere Kursteilnehmer/-anbieter oder Dritte schaden oder diese belästigen kann. Zu denken ist auch an Technologien, die eine übermäßige Belastung der Server von mein-motorsaegenkurs.de herbeiführen oder die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit von mein-motorsaegenkurs.de gefährden können.

§ 6 Vergütung von Mein Motorsägenkurs

  • Kursteilnehmer haben gegenüber Mein Motorsägenkurs kein Entgelt zu entrichten.
  • Die Vergütungspflicht des Kursanbieters unterliegt einer gesonderten Vereinbarung zwischen Mein Motorsägenkurs und dem Kursanbieter.

§ 7 Maßnahmen gegen (verdächtigte) Störer

  • Im Falle einer Störung oder eines Störungsverdachts kann Mein Motorsägenkurs Maßnahmen gegen den Störer oder verdächtigten Störer ergreifen. Bei der Auswahl der Maßnahmen bezieht Mein Motorsägenkurs die Betriebserfordernisse des eigenen Dienstes, eigene Haftungsrisiken, sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller, als auch des (verdächtigten) Störers in die Entscheidung mit ein. Bis zur vollständigen Ausräumung eines Störungsverdachts kann Mein Motorsägenkurs unter anderem:
    • den verdächtigten Störer verwarnen und dazu auffordern, vermeintliche Störungen umgehend einzustellen,
    • mit dem Störungsverdacht zusammenhängende Inhalte des verdächtigten Störers (teilweise) sperren oder ersatzlos löschen,
    • vorübergehend oder dauerhaft den Zugang des verdächtigten Störers auf mein-motorsaegenkurs.de (z.B. zum Kursteilnehmer-Konto) beschränken oder sperren.
  • Mein Motorsägenkurs behält sich weitere im Einzelfall angemessene Maßnahmen ausdrücklich vor. Gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von Mein Motorsägenkurs bleiben von den Maßnahmen unberührt.
  • Nach Kenntniserlangung eines Störungsverdachts und noch vor dem Ergreifen der oben genannten Maßnahmen, wird Mein Motorsägenkurs den verdächtigten Störer hierüber informieren und diesem eine im konkreten Einzelfall angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. In der Information gibt Mein Motorsägenkurs die konkreten Tatsachen oder Umstände, einschließlich des Inhalts ggf. vorhandener Mitteilungen Dritter, die Mein Motorsägenkurs zu ihrer Entscheidung bewogen haben sowie die rechtliche Grundlage, auf die sich Mein Motorsägenkurs für die Vornahme der Maßnahme beruft, an.
  • Die von Mein Motorsägenkurs ergriffenen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf die Wirksamkeit von bereits über mein-motorsaegenkurs.de wirksam abgeschlossene Kursverträge zwischen Kursteilnehmer und Kursanbieter.
  • Störungen oder ein Störungsverdacht kann jederzeit per E-Mail, Post oder Telefon (siehe Kontaktdaten im Impressum unter https://mein-motorsaegenkurs.de/impressum) an Mein Motorsägenkurs gemeldet werden.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  • Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit von mein-motorsaegenkurs.de wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
  • Die auf mein-motorsaegenkurs.de eingepflegten und angegebenen Informationen der Kursteilnehmer und -anbieter (z.B. Adressinformationen, Kursbeschreibungen etc.) werden von Mein Motorsägenkurs nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit sowie daraufhin überprüft, ob sie den vorliegenden AGB entsprechen.
  • Mein Motorsägenkurs haftet gegenüber dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften im Falle von:
    • Ansprüchen des Vertragspartners, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mein Motorsägenkurs, deren gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
    • Ansprüchen des Vertragspartners wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
    • Ansprüchen des Vertragspartners bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Mein Motorsägenkurs oder wegen Fehlens einer von Mein Motorsägenkurs übernommenen Beschaffenheitsgarantie sowie
    • Ansprüchen des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz oder einem sonstigen zwingenden Recht.
  • Mein Motorsägenkurs haftet gegenüber dem Vertragspartner dem Grunde nach für durch Mein Motorsägenkurs, ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte und einfache Erfüllungsgehilfen verursachte, einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Mein Motorsägenkurs der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  • Im Übrigen ist eine Haftung von Mein Motorsägenkurs ausgeschlossen.
  • Für die von Mein Motorsägenkurs gegenüber den Kursteilnehmern kostenlose technische Bereitstellung des Kursteilnehmer-Kontos sowie des E-Learning gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Soweit die Haftung von Mein Motorsägenkurs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Haftungsfreistellung

  • Der Vertragspartner stellt Mein Motorsägenkurs und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Vertragspartners im Zusammenhang mit der Nutzung von mein-motorsaegenkurs.de und den damit zusammenhängenden Services ergeben, die der Vertragspartner zu vertreten hat.
  • Zu erstatten sind auch notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe, die Mein Motorsägenkurs durch das Fehlverhalten des Vertragspartners nachweislich entstanden sind. Im Fall einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung stellt der Vertragspartner unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen und Dokumente zur Verfügung, die Mein Motorsägenkurs für die Rechtsverteidigung benötigt.

§ 10 Vertragsübernahme, Abtretungsverbot

  • Mein Motorsägenkurs ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Im Falle einer Vertragsübernahme ist der Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag innerhalb der Ankündigungsfrist zu kündigen.
  • Ansprüche gegen Mein Motorsägenkurs dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden.

§ 11 Nutzungsrechte

  • Der Vertragspartner räumt Mein Motorsägenkurs hiermit ein nicht-ausschließliches, weltweites und unentgeltliches Recht ein, die Daten des Vertragspartners zum Zwecke der Erbringung der Services zu nutzen, insbesondere diese auf einem von Mein Motorsägenkurs betriebenen Rechenzentrum zu speichern und im Falle der theoretischen Kursinhalte des Kursanbieters, diese für die jeweiligen Kursteilnehmer über das E-Learning zur Verfügung zu stellen.
  • Mein Motorsägenkurs ist zudem berechtigt, die Daten des Vertragspartners in nicht personenbezogener, sowie aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Services zu nutzen.
  • Dem Vertragspartner ist die Vervielfältigung, Verbreitung sowie die öffentliche Wiedergabe/Zugänglichmachung von Inhalten untersagt, die Mein Motorsägenkurs, (andere) Kursanbieter oder Dritte auf die Plattform hochgeladen haben.

§ 12 Verfügbarkeit und Mängel

  • Die Verfügbarkeit von mein-motorsaegenkurs.de am Übergabepunkt beträgt mindestens 98% im Jahresmittel (“Mindestverfügbarkeit”). Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Mein Motorsägenkurs. Die Verfügbarkeit darf nicht länger als zwei Kalendertagen in Folge unterbrochen sein.
  • Im Rahmen der Berechnung der Ausfallzeiten werden nur solche Nicht-Verfügbarkeiten berücksichtigt, die vom Vertragspartner an Mein Motorsägenkurs gemeldet werden. Der Zeitraum ab Meldung der Nicht-Verfügbarkeit durch den Vertragspartner bis zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit gilt als Ausfallzeit.
  • Die Mindestverfügbarkeit stellt keine verschuldensunabhängige Verfügbarkeitsgarantie bzw. -zusage dar. Bei der Berechnung der Ausfallzeiten werden daher solche Nicht-Verfügbarkeiten nicht berücksichtigt, die Mein Motorsägenkurs nicht zu vertreten hat, d.h. insbesondere solche:
    1. die auf Fehlfunktionen von technischen Anlagen, Netzkomponenten sowie von externen Softwareservices außerhalb des Verantwortungsbereichs von Mein Motorsägenkurs beruhen; oder
    2. die auf sonstigen Faktoren außerhalb der Kontrolle von Mein Motorsägenkurs beruhen, z.B. Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Aufstände oder staatliche Maßnahmen; oder
    3. die durch eine falsche, missbräuchliche oder nichtautorisierte Nutzung der der Services durch einen Kursteilnehmer/-anbieter oder einen Dritten verursacht wurden (z.B. Hacker-Attacken)
  • Der Vertragspartner meldet ihm bekanntgewordene Mängel eines Services unverzüglich an Mein Motorsägenkurs und erläutert, soweit zumutbar und für ihn möglich, die näheren Umstände des Zustandekommens dieses Mangels. Mein Motorsägenkurs wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen, sofern dieser die Nutzung des Services nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Mein Motorsägenkurs ist berechtigt, den Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung des Services zu beseitigen, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist.
  • Mein Motorsägenkurs wird regelmäßig geplante Wartungen an mein-motorsaegenkurs.de vornehmen und den Vertragspartner hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig zu Zeiten geringer Nutzungsintensität durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss die Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. Wartungszeiten geplanter Wartungen gelten als Zeiten der Verfügbarkeit.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung der Nutzungsvereinbarung

  • Die Nutzungsvereinbarung tritt mit deren wirksamen Abschluss in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • Kursteilnehmer können die Nutzungsvereinbarung jederzeit kündigen. Für Mein Motorsägenkurs gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sofern der Kursteilnehmer noch Zugang zum E-Learning hat, endet die Kündigungsfrist frühestens mit Ablauf der E-Learning Zugangsdauer.
  • Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Vertragspartner unberührt.
  • Die Kündigung bedarf zumindest der Textform (z.B. per E-Mail).
  • Nach Vertragsende kann der Kursteilnehmer nicht mehr auf das Kursteilnehmer-Konto zugreifen. Alle mit dem Kursteilnehmer-Konto zusammenhängenden Daten des Kursteilnehmers werden mit Vertragsende gelöscht. Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung Mein Motorsägenkurs gesetzlich verpflichtet ist oder an deren Aufbewahrung ein berechtigtes Interesse besteht, z.B. zur Geltendmachung von Ansprüchen im Falle einer berechtigten Sperrung oder um ein erneutes Anmelden des Kursteilnehmers zu verhindern. Sofern die Löschung der Daten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist (z.B. Daten in Backups), ist Mein Motorsägenkurs dazu berechtigt, die Daten zunächst zu sperren und später turnusgemäß (spätestens nach 6 Monaten) endgültig zu löschen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  • Die Vertragssprache ist Deutsch. Korrespondenz erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  • Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten (gleich ob vertraglich oder deliktisch) findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung. Unberührt bleiben zwingende Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates eines Verbrauchers.
  • Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige am Sitz von Mein Motorsägenkurs.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Der Vertragspartner kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Mein Motorsägenkurs ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gegebenenfalls verfügbare Übersetzungen dieses Vertrags sind unverbindlich. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursanbieter (AGB-K)

§ 1 Begriffsbestimmungen

AGB-K: Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kursanbieter von Mein Motorsägenkurs.

AGB: Die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)” von Mein Motorsägenkurs, welche unter https://mein-motorsaegenkurs.de/agb abrufbar sind.

Servicezeiten: Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite deutsche Feiertage) von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr MEZ/MESZ.

Partnervertrag: Der Vertrag zwischen Kursanbieter und Mein Motorsägenkurs auf Grundlage der AGB-K.

Es gelten die Begriffsbestimmungen der AGB, soweit diese in den AGB-K nicht abweichend definiert sind.

§ 2 Anwendbarkeit

  • Die AGB-K finden gegenüber Kursanbietern Anwendung.
  • Die AGB-K treffen in Ergänzung und gegebenenfalls in Abweichung zu den AGB besondere Regelungen für die rechtliche Beziehung zwischen Mein Motorsägenkurs und den Kursanbietern. Die AGB sind integraler Bestandteil der AGB-K. Die AGB-K gelten gegenüber den AGB vorrangig.

§ 3 Kursangebote und Kursbestellung

  • Mein Motorsägenkurs stellt mit mein-motorsaegenkurs.de die technische Plattform zur Verfügung, über welche Kursanbieter Kursangebote veröffentlichen und hierdurch Kursverträge mit Kursteilnehmern abschließen können. Mein Motorsägenkurs bietet selbst keine Kurse an und wird nicht Vertragspartei der ausschließlich zwischen den Kursteilnehmern und Kursanbietern geschlossenen Kursverträge.
  • Für das Erstellen der Kursangebote fragt Mein Motorsägenkurs die hierfür erforderlichen Inhalte vom Kursanbieter ab. Diese sind vollständig, wahrheitsgemäß und in deutscher Sprache vom Kursanbieter anzugeben. Es ist dem Kursanbieter nicht gestattet Links zu Webseiten Dritter, externe Ressourcen (z.B. Bilder oder Videos von Servern Dritter) oder Werbung in das Kursangebot einzufügen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, darf Mein Motorsägenkurs die Kursangebote sofort nach Mitteilung der Inhalte durch den Kursanbieter, frühestens jedoch mit Beginn des Partnervertrags auf mein-motorsaegenkurs.de veröffentlichen.
  • Das auf mein-motorsaegenkurs.de veröffentlichte Kursangebot des Kursanbieters stellt ein verbindliches, auf Abschluss eines Kursvertrags gerichtetes Angebot gegenüber potenziellen Kursteilnehmern dar, welches mit Kursbestellung eines Kursteilnehmers angenommen wird. Nach Kursbestellung versendet Mein Motorsägenkurs für den Kursanbieter eine E-Mail an den Kursteilnehmer, welche den Zugang der Kursbestellung gegenüber diesem bestätigt. Zudem erhält auch der Kursanbieter von Mein Motorsägenkurs eine E-Mail mit den Informationen zur Kursbestellung und den Kontaktdaten des Kursteilnehmers, um die Durchführung des Kursvertrages mit dem Kursteilnehmer vornehmem zu können.
  • Der Kursanbieter ist für das Kursangebot selbst verantwortlich und sichert zu, dass ihm die erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung der Inhalte des Kursangebots auf mein-motorsaegenkurs.de zustehen und die Inhalte des Kursangebots nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder Bestimmungen des Partnervertrags verstoßen.
  • Mein Motorsägenkurs kann dem Kursanbieter auch Mustervorlagen bereitstellen, um die Erstellung der Inhalte für das Kursangebot zu vereinfachen. Diese sind naturgemäß generell gehalten und nicht für den konkreten Einzelfall von Mein Motorsägenkurs erstellt worden. Der Kursanbieter hat daher die Inhalte dieser Mustervorlagen vor deren Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies gilt insbesondere für Mustervorlagen von rechtlichen Hinweis-, Belehrungs- und Informationstexten, wie z.B. das Impressum oder die Widerrufsbelehrung. Diese Mustervorlagen wurden von Mein Motorsägenkurs nicht individuell für den Kursanbieter erstellt und geprüft. Sie ersetzen keine Rechtsberatung bzw. rechtliche Prüfung für den Einzelfall, weshalb Kursanbieter diese vor deren Verwendung im Kursangebot durch einen Rechtsanwalt prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen sollten. Aus den genannten Gründen kann Mein Motorsägenkurs keine Haftung für die bereitgestellten Mustervorlagen übernehmen.
  • Der Kursanbieter hat laufende Kursangebote stets aktuell zu halten und zu überprüfen, insbesondere bezüglich deren Vollständigkeit, Richtigkeit (z.B. Verfügbarkeiten) und Rechtmäßigkeit.
  • Möchte der Kursanbieter ein Kursangebot ändern, vorübergehend deaktivieren oder löschen, kann er dies per E-Mail (info@mein-motorsaegenkurs.de) gegenüber Mein Motorsägenkurs mitteilen. Mein Motorsägenkurs nimmt die Mitteilung während der Servicezeiten zur Kenntnis und wird diese sodann innerhalb von 36 Stunden bearbeiten.
  • Der Kursanbieter erkennt an und bestätigt, dass Mein Motorsägenkurs auch Kursangebote anderer Kursanbieter auf mein-motorsaegenkurs.de veröffentlicht, auch wenn diese direkte Wettbewerber des Kursanbieters sind.

§ 4 Kursinhalte und -durchführung

  • Die auf mein-motorsaegenkurs.de angebotenen Kurse entsprechen der Ausbildung nach DGUV Information 214-059 (“Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten”). Der Kursanbieter ist daher verpflichtet, die von ihm angebotenen Kurse in Übereinstimmung mit der DGUV Information 214-059 durchzuführen. Dies betrifft sowohl den Praxis-, als auch den Theorieteil der Kurse (z.B. müssen Ausbilder eine Qualifikation gemäß DGUV-I 214-059 erfüllen).
  • Der Theorieteil des Kurses wird von den Kursteilnehmern ausschließlich über das E-Learning absolviert. Die darin enthaltenen Inhalte wurden von Mein Motorsägenkurs im Vorfeld sorgfältig erstellt, um gegenüber den Kursteilnehmern einen einheitlichen Qualitätsstandard zu gewährleisten und den Kursanbietern die aufwändige Erstellung der Theorieinhalte abzunehmen. Dem Kursanbieter wird vor Abschluss des Partnervertrags ein Testzugang zum E-Learning bereitgestellt, um die Inhalte und die Funktionalität des E-Learning einsehen und überprüfen zu können. Mit Abschluss des Partnervertrages erklärt sich der Kursanbieter mit den Inhalten und der Funktionalität des E-Learning einverstanden und bestätigt, dass diese auch nach seiner Auffassung den Anforderungen der DGUV Information 214-059 genügen. Die Inhalte des E-Learning werden von Mein Motorsägenkurs im Auftrag des Kursanbieters gegenüber dessen Kursteilnehmern mittels eines zeitlich befristeten Zugangs zum E-Learning bereitgestellt. Eine individuelle Anpassung der Inhalte oder Funktionalitäten des E-Learning für den Kursanbieter ist derzeit nicht möglich und nicht geschuldet.
  • Mein Motorsägenkurs ist dazu berechtigt, die Funktionalität des E-Learning im eigenen Ermessen weiter auszubauen und zu optimieren. Auch ist Mein Motorsägenkurs im eigenen Ermessen zu kleineren inhaltlichen Verbesserungen (z.B. verständlichere Sprache oder Visualisierungen), Korrekturen (z.B. Rechtschreibfehler) oder nur unwesentlichen inhaltlichen Änderungen im E-Learning (z.B. Anpassung/Aktualisierung der Inhalte an aktuelle Umstände, kleinere inhaltliche Ergänzungen) berechtigt.
  • Über nicht nur unwesentliche inhaltliche Änderungen (z.B. das Entfernen von ganzen Lernbausteinen) wird Mein Motorsägenkurs den Kursanbieter spätestens drei Wochen vor dem Zeitpunkt der geplanten produktiven Einbettung der Inhalte in das E-Learning in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. Die Bestätigung des Kursanbieters, dass diese Inhalte nach seiner Auffassung auch weiterhin den Anforderungen der DGUV Information 214-059 genügen, gilt als erteilt, wenn ein Widerspruch nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt der produktiven Einbettung gegenüber Mein Motorsägenkurs in Textform angezeigt wird. Mein Motorsägenkurs weist den Kursanbieter in der Änderungsankündigung auf dessen Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin. Im Fall eines Widerspruchs haben der Kursanbieter und Mein Motorsägenkurs das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs bei Mein Motorsägenkurs zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen des Kursanbieters unangemessen beeinträchtigen würde.
  • Die von Mein Motorsägenkurs bereitgestellten Inhalte des E-Learning dürfen vom Kursanbieter außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung des E-Learning nicht vervielfältigt oder auf sonstige Weise genutzt werden. Insbesondere darf der Kursanbieter diese nicht an unberechtigte Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise verbreiten oder gegenüber unberechtigten Dritten wiedergeben oder zugänglich machen.
  • Hat ein Kursteilnehmer die Ausbildung im Rahmen des Kurses erfolgreich gemäß der DGUV Information 214-059 absolviert, so ist der Kursanbieter dazu verpflichtet, dem Kursteilnehmer ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gemäß DGUV Information 214-059 auszustellen. Die Zertifikatserstellung kann der Kursanbieter über eine von Mein Motorsägenkurs bereitgestellte Vorlage oder Funktion auf mein-motorsaegenkurs.de vornehmen.
  • Der Kursanbieter ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Kursdurchführung geltenden Gesetze einzuhalten. Insbesondere sind die im praktischen Teil des Kurses geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Wenn eine Behörde oder eine andere öffentliche Stelle einen Verstoß durch den Kursanbieter im Rahmen der Durchführung dessen Kurse feststellt, muss der Kursanbieter Mein Motorsägenkurs unverzüglich davon in Kenntnis setzen. In diesem Fall ist Mein Motorsägenkurs zur vorübergehenden Sperrung der Kursangebote des Kursanbieters berechtigt, bis der festgestellte Verstoß beseitigt wurde.
  • Sollte ein Kursteilnehmer sich direkt bei Mein Motorsägenkurs über eine Kursbestellung oder die Durchführung eines Kurses beschweren und Mein Motorsägenkurs Details zu dieser Beschwerde an den Kursanbieter weiterleiten, muss der Kursanbieter dem Kursteilnehmer unverzüglich antworten. Die Antwort sollte freundlich und auf eine Art und Weise geschehen, die eine umgehende Beilegung der Beschwerde ermöglicht.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Die Laufzeit des Partnervertrags beginnt mit dessen wirksamen Zustandekommen und beträgt mindestens ein Vertragsjahr (12 Monate).
  • Der Partnervertrag verlängert sich nach Ablauf eines Vertragsjahres um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres durch den Kursanbieter oder Mein Motorsägenkurs gekündigt wird. Im Fall der Kündigung durch Mein Motorsägenkurs wird dem Kursanbieter mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Kündigung direkt im Rahmen der Kündigung oder per gesonderter E-Mail eine Begründung der Kündigung übermittelt. Die Begründung enthält die konkreten Tatsachen oder Umstände, die Mein Motorsägenkurs zu ihrer Entscheidung bewogen haben sowie die rechtliche Grundlage, auf die sich Mein Motorsägenkurs für die Kündigung beruft.
  • Die Fristen nach Abs. 2 gelten für Mein Motorsägenkurs nicht, wenn diese
  • gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Services für einen bestimmten Kursanbieter erfordern und Mein Motorsägenkurs dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
  • ihr Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt;
  • nachweisen kann, dass der betroffene Kursanbieter wiederholt gegen die geltenden AGB-K verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Services geführt hat.

In diesen Fällen stellt Mein Motorsägenkurs dem Kursanbieter unverzüglich eine Begründung der Kündigung in Textform (z.B. per E-Mail) zur Verfügung.

  • Mein Motorsägenkurs ist nicht verpflichtet, eine Begründung zur Kündigung abzugeben, wenn diese aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen darf, oder wenn diese nachweisen kann, dass der betroffene Kursanbieter wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Services geführt hat.
  • Die Kündigung muss in Textform per Brief oder E-Mail erfolgen.
  • Nach Vertragsende werden alle mit dem Partnervertrag zusammenhängenden Daten des Kursanbieters gelöscht (insbesondere sämtliche Kursangebote auf mein-motorsaegenkurs.de). Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung Mein Motorsägenkurs gesetzlich verpflichtet ist oder an deren Aufbewahrung ein berechtigtes Interesse besteht, z.B. zur Geltendmachung von Ansprüchen im Falle einer berechtigten Sperrung. Sofern die Löschung der Daten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist (z.B. Daten in Backups), ist Mein Motorsägenkurs dazu berechtigt, die Daten zunächst zu sperren und später turnusgemäß (spätestens nach 6 Monaten) endgültig zu löschen.

§ 6 Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Zahlungsvorbehalt

  • Die monatliche Grundgebühr für die im Rahmen des Partnervertrags erbrachten Leistungen wird für jeden Vertragsmonat im Voraus fällig. Ist stattdessen eine jährliche Zahlung vereinbart, wird die monatliche Grundgebühr für das gesamte Vertragsjahr, also 12 Monate im Voraus fällig.
  • Die Vermittlungsgebühr ist für jede über mein-motorsaegenkurs.de getätigte Kursbestellung zu zahlen und wird mit Kursbestellung fällig.
  • Die Rechnungsstellung durch Mein Motorsägenkurs kann in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail erfolgen.
  • Sämtliche Gebühren von Mein Motorsägenkurs verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind per Überweisung, PayPal oder Lastschrift zu zahlen. Es gelten die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Zahlungsanbieter.
  • Der Kursanbieter kommt ohne weitere Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit in Verzug. Während des Verzugs hat der Kursanbieter die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Mein Motorsägenkurs nicht aus. Zudem behält sich Mein Motorsägenkurs während des Verzugs Maßnahmen gemäß § 7 AGB vor, insbesondere die vorübergehende Sperrung der auf mein-motorsaegenkurs.de veröffentlichten Kursangebote.
  • Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kursanbieter nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Mein Motorsägenkurs anerkannt sind. Der Kursanbieter kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

§ 7 Rankingparameter

Mein Motorsägenkurs setzt verschiedene Rankingparameter zur Bestimmung der Reihenfolge und ggf. Hervorhebung von Kursangeboten in den Suchergebnissen auf mein-motorsaegenkurs.de als Reaktion auf die Suchanfrage eines Nutzers ein. Die wichtigsten Rankingparameter sind unter https://mein-motorsaegenkurs.de/ranking beschrieben und diese Beschreibung ist Bestandteil dieses Partnervertrags.

§ 8 Datenschutz

  • Es gelten die Datenschutzhinweise von Mein Motorsägenkurs (abrufbar unter https://mein-motorsaegenkurs.de/datenschutz).
  • Die im Anhang befindliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ist integraler Bestandteil der AGB-K.

§ 9 Änderung der AGB-K

  • Mein Motorsägenkurs behält sich vor, die AGB-K und ggf. vorhandene Anhänge dieser jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kursanbieter wird über die geplanten Änderungen in Textform benachrichtigt (z.B. per E-Mail). Die geplanten Änderungen erlangen frühestens 15 Tage nach dem Datum, an dem der Kursanbieter in Kenntnis gesetzt wird, Gültigkeit. Diese Frist gilt nicht, wenn Mein Motorsägenkurs
  • aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen in einer Art und Weise vornehmen muss, die es Mein Motorsägenkurs nicht gestatten, die in diesem Absatz genannte Frist einzuhalten;
  • in Ausnahmefällen die AGB-K zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern muss, um mein-motorsaegenkurs.de und die damit zusammenhängenden Services, Kursteilnehmer oder Kursanbieter vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

Das Datum des Inkrafttretens der geplanten Änderungen wird Mein Motorsägenkurs in der entsprechenden Benachrichtigung angeben.

  • Der Kursanbieter hat das Recht, den geplanten Änderungen vor Ablauf der nach Abs. 1 gesetzten Frist zu widersprechen und/oder den Partnervertrag zu kündigen. Eine entsprechende Kündigung entfaltet innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Benachrichtigung gemäß Abs. 1 Wirkung. Mein Motorsägenkurs weist den Kursanbieter in der Benachrichtigung nach Abs. 1 auf dessen Widerspruchs- und Kündigungsrecht und den damit einhergehenden Folgen hin.
  • Kursanbieter können nach Erhalt der Benachrichtigung nach Abs. 1 zudem jederzeit entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf die in Abs. 1 genannte Frist verzichten.
  • Sofern Mein Motorsägenkurs innerhalb der nach Abs. 1 gesetzten Frist weder ein Widerspruch, noch eine Kündigung zugeht, gelten die geplanten Änderungen als vom Kursanbieter akzeptiert.
  • Widerspricht der Kursanbieter den geplanten Änderungen, darf Mein Motorsägenkurs innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs den Partnervertrag mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen des Kursanbieters unangemessen beeinträchtigt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Abweichende Bedingungen des Kursanbieters werden nicht anerkannt, auch nicht durch Leistungserbringung, es sei denn, Mein Motorsägenkurs stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden solche Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

Anhang zu den AGB-K: Auftragsverarbeitungsvereinbarung

zwischen dem Kursanbieter – nachstehend Auftraggeber genannt – und dem Auftragsverarbeiter Mein Motorsägenkurs – nachstehend Auftragnehmer – genannt.

  1. Gegenstand und Dauer des Vertrags

(1)     Gegenstand

Der Gegenstand des Vertrags ergibt sich aus dem Partnervertrag, den AGB und AGB-K, auf die hier verwiesen wird (im Folgenden Leistungsvereinbarung).

(2)     Dauer

(a) Die Dauer dieses Vertrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsvereinbarung.

(b) Der Vertrag gilt unbeschadet des vorstehenden Absatzes so lange, wie der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet (einschließlich Backups).

(c) Soweit sich aus anderen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer anderweitige Abreden zum Schutz personenbezogener Daten ergeben, soll dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorrangig gelten, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

  1. Konkretisierung des Vertragsinhalts

(1)     Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten

Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind in der Leistungsvereinbarung konkret beschrieben.

(2)     Art der Daten

Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien:

  • Personenstammdaten
  • Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)
  • Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse)
  • Kundenhistorie
  • Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten
  • Planungs- und Steuerungsdaten
  • Auskunftsangaben (von Dritten, z.B. Auskunfteien oder aus öffentlichen Verzeichnissen)

(3)     Kategorien betroffener Personen

Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:

  • Kunden
  • Interessenten
  • Abonnenten
  • Beschäftigte
  • Lieferanten
  • Ansprechpartner
  1. Technisch-organisatorische Maßnahmen

(1) Der Auftragnehmer ergreift in seinem Verantwortungsbereich alle erforderlichen technisch-organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DS-GVO zum Schutz der personenbezogenen Daten und übergibt dem Auftraggeber die Dokumentation zur Prüfung [Anlage 1]. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Vertrags.

(2) Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

(3) Die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer zukünftig gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Über wesentliche Änderungen, die durch den Auftragnehmer zu dokumentieren sind, ist der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzten.

  1. Rechte von betroffenen Personen

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich und soweit möglich mittels geeigneter technisch-organisatorischer Maßnahmen bei der Beantwortung und Umsetzung von Anträgen betroffener Personen hinsichtlich ihrer Datenschutzrechte. Er darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers beauskunften, portieren, berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

(2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung sowie Datenportabilität nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  1. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer hat, zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Vertrags, eigene gesetzliche Pflichten gemäß der DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:

  1. Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Artt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die berechtigterweise Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten, einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
  2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
  3. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
  4. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten, einem anderen Anspruch oder einem Informationsersuchen im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
  5. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
  6. Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 8 dieses Vertrags.
  7. Der Auftragnehmer meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber in der Weise, dass der Auftraggeber seinen gesetzlichen Pflichten, insbesondere nach Artt. 33, 34 DS-GVO nachkommen kann. Er fertigt über den gesamten Vorgang eine Dokumentation an, die er dem Auftraggeber für weitere Maßnahmen zur Verfügung stellt.
  8. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich und soweit möglich im Rahmen bestehender Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen und stellt ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung.
  9. Soweit der Auftraggeber zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet ist, unterstützt ihn der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen. Gleiches gilt für eine etwaig bestehende Pflicht zur Konsultation der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

(2) Dieser Vertrag entbindet den Auftragnehmer nicht von der Einhaltung anderer Vorgaben der DS-GVO.

  1. Unterauftragsverhältnisse

(1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer in Anspruch nimmt, z.B. Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Reinigungsleistungen oder Bewachungsdienstleistungen. Wartungs- und Prüfleistungen stellen dann ein Unterauftragsverhältnis dar, wenn sie für IT-Systeme erbracht werden, die im Zusammenhang mit einer Leistung des Auftragnehmers nach diesem Vertrag erbracht werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

(2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.

Die vertragliche Vereinbarung wird dem Auftraggeber auf dessen Verlangen vorgelegt, wobei geschäftliche Klauseln ohne datenschutzrechtlichen Bezug hiervon ausgenommen sind.

(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Die Einhaltung und Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen beim Unterauftragnehmer wird unter Berücksichtigung des Risikos beim Unterauftragnehmer vorab der Verarbeitung personenbezogener Daten und sodann regelmäßig durch den Auftragnehmer kontrolliert. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Kontrollergebnisse auf Anfrage zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt ferner sicher, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Unterauftragnehmern wahrnehmen kann.

(4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.

(5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet.

Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

  1. Internationale Datentransfers

(1) Jede Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation bedarf einer dokumentierten Weisung des Auftraggebers und bedarf der Einhaltung der Vorgaben zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer nach Kapitel V der DS-GVO. 

Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.

Der Auftraggeber gestattet eine Datenübermittlung in ein Drittland an die in Anlage 2 genannten Empfänger. In der Anlage  werden die vom Auftraggeber genehmigten Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus aus Art. 44 ff. DS-GVO im Rahmen der Unterbeauftragung spezifiziert. 

(2) Soweit der Auftraggeber eine Datenübermittlung an Dritte in ein Drittland anweist, ist er für die Einhaltung von Kapitel V der DS-GVO verantwortlich.

  1. Kontrollrechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb während der üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen.

(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

(3) Der Nachweis der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der besonderen Anforderungen des Datenschutzes allgemein sowie solche, die den Auftrag betreffen, kann erfolgen durch

  1. a) die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS-GVO
  2. b) die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS-GVO
  3. c) aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren).
  4. d) eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz).
  1. Weisungsbefugnis des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Basis dokumentierter Weisungen des Auftraggebers, es sei denn er ist nach dem Recht des Mitgliedstaats oder nach Unionsrecht zu einer Verarbeitung verpflichtet. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mind. Textform). Die anfänglichen Weisungen des Auftraggebers werden durch diesen Vertrag festgelegt.

(2) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.

  1. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

(1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens aber mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

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